Inhalt

Baurecht genehmigt und dem Referendum unterstellt

14. September 2017
Der Gemeinderat hat den Baurechtsvertrag mit der Stiftung Alter und Gesundheit Gaiserwald für das neue Alters- und Pflegezentrum in Engelburg genehmigt. Er untersteht dem fakultativen Referendum.
Die Stimmberechtigten genehmigten am 19. Juni 2011 die Rahmenbedingungen für das neue Angebot für die Betreuung und Pflege von betagten oder pflegebedürftigen Menschen in der Gemeinde Gaiserwald. Die Stimmberechtigten stimmten unter anderem einem Kredit für die Einräumung eines Baurechtes an ca. 4'000 m2 Boden ab dem Grundstück Nr. 525, Oberhalden, Engelburg, an die Stiftung Alter und Gesundheit Gaiserwald zu. Während der ersten zehn Jahres wird das Baurecht zinslos eingeräumt, danach wird ein marktüblicher Baurechtszins erhoben.

Weil das Projekt für die Realisierung der neuen Gebäude zum Zeitpunkt der Volksabstimmung noch nicht bestimmt war, konnte der mutmassliche Landbedarf damals nur abgeschätzt werden. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt gültigen Richtlinien des Kantons zur Aufnahme von Pflegeplätzen auf die Pflegeheimliste waren in der Abstimmungsvorlage 16 Pflegeplätze in Engelburg und 24 in Abtwil sowie insgesamt 40 betreute Wohnungen enthalten. Aufgrund der vom Kanton nach der Urnenabstimmung neu in Aussicht gestellten wesentlich höheren Anzahl Plätze auf der Pflegeheimliste realisiert die Stiftung 57 Pflegeplätze in Abtwil und 38 Pflegeplätze in Engelburg sowie zwölf betreute Wohnungen in Abtwil und sieben betreute Wohnungen in Engelburg.

Dieses Angebot gewährleistet insbesondere im Bereich der Pflege einen optimalen Betrieb mit wirtschaftlich sinnvollen Grössen. Dies war mit der ursprünglichen Anzahl nicht im gleichen Mass möglich. Die verstärkte Ausrichtung auf den Bereich Pflege entspricht dem gesetzlichen Auftrag der Gemeinde. Die Erstellung von betreuten Wohnungen ist demgegenüber vom gesetzlichen Auftrag nicht erfasst und damit nicht primär Aufgabe der öffentlichen Hand.

Aufgrund der neuen Ausgangslage wird mehr Land benötigt, als ursprünglich angenommen. Anstatt etwa 4000 m2 Boden umfasst das Baurecht neu 5402 m2 Boden ab dem Grundstück Nr. 525. Entsprechend erhöht sich die Ausgabe (rund Fr. 10'000.--/Jahr) für die Einräumung des während der ersten zehn Jahre zinslosen Baurechtes. Der Gemeinderat hat den dafür nötigen Nachtragskredit genehmigt. Er untersteht dem fakultativen Referendum. Der Baurechtsvertrag für das neue Angebot in Abtwil unterstand bereits vom 26. September 2015 bis 4. November 2015 dem Referendum. Es wurde nicht ergriffen.

Pflegezentrum Engelburg
Mit der Eröffnung des neuen Pflegezentrums in Engelburg wird im Herbst 2018 gerechnet.