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Strompreise


Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) sowie die entsprechende Verordnung (StromVV) haben in einem ersten Schritt den Strommarkt ab 1. Januar 2009 geöffnet. Endverbraucher mit einem Verbrauch von über 100 MWh können ihren Stromlieferanten frei wählen. Bis die Haushaltkunden frei wählen können, dauert es noch mindestens bis in das Jahr 2014.

Die Strommarktöffnung verlangt eine neue Preisgestaltung der Elektrizitätswerke. Neu setzt sich der Strompreis für alle Kunden aus den folgenden Komponenten zusammen:

Energiepreis Kosten für Produktion oder Beschaffung des Stroms
   
Netznutzungsentgelt Kosten für den Energietransport und Einspeisung
   
Systemdienstleistungen/
Abgaben
 gesetzliche Abgaben an SWISSGRID für Systemdienstleistungen im Höchstspannungsnetz (SDL), Abgaben für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), Konzessionsabgabe an die Gemeinde

Bis zum 30. September 2011 gelten die folgenden Preise:
Übersicht aufgehobene Strompreise

Ab dem 1. Oktober 2011 gelten die folgenden Preise:
Übersicht aktuelle Strompreise