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Energiefondsreglement untersteht dem fakultativen Referendum

Der Gemeinderat hat ein neues Energiefondsreglement erlassen. Dieses löst das bisherige Programm ab, welches zu einem der ersten im Kanton St.Gallen gehörte. Das neue Reglement untersteht dem fakultativen Referendum.

Die Energiekommission hat sich Ende des vergangenen Jahres intensiv mit den zukünftigen Schwerpunkten auseinandergesetzt und dem Gemeinderat einen Vorschlag für ein neues Energiefondsreglement unterbreitet. Mit dem neuen Reglement wird der Fokus für die Ausrichtung der Beiträge stärker auf die Gebäude gelegt. Bei den Gebäuden liegt ein grosses Potenzial für energetische Verbesserungen. Neu sollen Sanierungen nach Minergie- und Minergie-P-Standard und Neubauten nach Minergie-P-Standard unterstützt werden. Aber auch herkömmliche energetische Erneuerungen der Gebäudehülle sollen einen Beitrag erhalten. Hier wird auf das neue Förderprogramm des Bundes und der Kantone (www.dasgebaeudeprogramm.ch) abgestützt. Im Weiteren sollen neben dem Einbau von Warmwasserkollektoren neu auch die Erstellung von Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 3kW mit einem einmaligen Beitrag aus dem Energiefonds unterstützt werden.

Der zukünftige Energiefonds soll durch eine Abgabe in der Höhe von 0,3 Rp. pro verbrauchte Kilowattstunde Strom finanziert werden. Durch dieses Modell werden dem Energiefonds jährlich finanzielle Mittel in der Höhe von rund Fr. 120'000.-- zufliessen. Für die Stromkunden wird der Strompreis nicht erhöht, da die heutige Abgabe an die Gemeinde von 0,68 Rp./kWh auf 0,38 Rp./kWh reduziert wird. Die neue Regelung soll auf das Frühjahr 2010 in Kraft gesetzt werden.


Energiefonds


Datum der Neuigkeit 21. Jan. 2010
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